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Stadt Sondershausen
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Die Stadt Sondershausen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch Bürgermeister Joachim Kreyer.
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Steffen Neumann
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Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf verschiedene Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Sondershausen nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 5a Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Stadt Sondershausen ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Sondershausen unter www.sondershausen.de publizierten E-Mail-Adressen.
2. Die Stadt Sondershausen nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Adobe Acrobat bis Version 7.0 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word bis Version 2000 (.doc)
- Microsoft Excel bis Version 2000 (.xls)
- nur Text-Formate (.txt)
- JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
3. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Sondershausen nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.com,*.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
4. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
5. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Sondershausen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
6. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
7. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Sondershausen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
10. Die Stadt Sondershausen kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Sondershausen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.









